AGB

AGB der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE

 

  1. Geltungsbereich der AGB

Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE sind gültig zwischen Scolaro Salvatore (im Nachfolgenden „ALPENKICK FUSSBALLSCHULE“ genannt) und dem Kunden (im Nachfolgenden „Kunde“ genannt).

  1. Leistungen der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE

Verschiedene fußballspezifische Leistungen in Form von Training und Fortbildungen können vom Kunden bei der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE gebucht werden: Techniktraining, Athletiktraining, Leistungstraining, Trainerfortbildungen, Talentbegleitung, Einzeltraining, Mentaltraining, Teilnahme an Fußballferiencamps. Die Leistungen finden in Form von fortlaufenden Einheiten oder einzeln Auftretenden Einheiten statt.

  1. Zustandekommen von Verträgen

Die Anmeldung des Kunden zu einem Angebot der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE stellt eine Aufforderung  zu einem Vertragsangebot zwischen der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE und dem Kunden dar. In Form einer Bestätigung der Teilnahme durch die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE und deren Übersendung kommt der Vertrag zustande. Ebenso gilt dafür die Aushändigung einer Rechnung für die jeweilige(n) Teilnahmegebühr(en). Minderjährige Personen werden immer von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Dies gilt auch für die vollständige Zahlung von Teilnahmegebühren gemäß des jeweiligen zustande gekommenen Vertrages.

  1. Preise

Die Preise für die jeweiligen Angebote der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE  gelten laut Preisliste, außer dem Kunden liegt ein spezielles Angebot der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE vor. Die Preise sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

  1. Zahlung der Gebühren
    • Nicht fortlaufende Kurse

Für nicht fortlaufende Kurse und Fußballeriencamps wird dem Kunden im Voraus eine Rechnung gestellt, die er bis zu einem von der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE festgelegten Termin vollständig zu bezahlen hat. Entscheidend für die fristgerechte Bezahlung ist der Tag des Geldeingangs auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto. Alle Gebühren, die vom Kunden beim Zahlungsverkehr zu vertreten sind (z.B. Lastschriftrückzahlungen), werden vom Kunden getragen.

  • Fortlaufende Kurse

Für fortlaufende Kurse wird dem Kunden im Voraus eine Rechnung gestellt, die er bis zu einem von der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE festgelegten Termin vollständig zu bezahlen hat. Entscheidend für die fristgerechte Bezahlung ist der Tag des Geldeingangs auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto. Alle Gebühren, die vom Kunden beim Zahlungsverkehr zu vertreten sind (z.B. Lastschriftrückzahlungen), werden vom Kunden getragen. Die monatliche Teilnahmegebühr bleibt trotz des Nichtstattfindens des Kurses an Feiertagen und in den Schulferien gleich.

  1. Kündigung/Stornierung der Teilnahme
    • Nicht fortlaufende Kurse

Grundsätzlich hat der Kunde nach einem zustande gekommenen Vertrag die volle Teilnahmegebühr bei nicht fortlaufenden Kursen (z.B. Fußballferiencamps, Trainerfortbildungen) an die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE zu zahlen, außer die Kündigung/Stornierung erfolgt schriftlich und mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Ereignis. Dabei zählt der Tag der Vorlage der schriftlichen Kündigung bei der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Fortlaufende Kurse

Das Kündigungsrecht von 2 Monaten zum jeweiligen Monatsende steht sowohl dem Kunden als auch der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE zu. Diese ordentliche Form der Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Sie wird wirksam bei der Vorlage des Schriftstückes beim Vertragspartner. Die Nichtteilnahme (egal aus welchem Grund) an Kursen verpflichtet den Kunden trotzdem zur Zahlung der vollen Gebühren und gilt somit nicht als Kündigung des Vertrages.

  1. Haftung der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE

Die Haftung der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE sowie deren gesetzlichen Vertreter und Trainer ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde eigenverantwortlich ist für die persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Gesundheitszustand). Bei Nichterfüllung persönlicher Voraussetzungen ist dies der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Auf spezielle Voraussetzungen (z.B. Mindestalter der Teilnehmer)einzelner Kurse weist die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE in ihren Angeboten hin. Grundsätzlich werden alle Leistungen der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE bei jeder Witterung, die keine körperliche Gefahr darstellt (wie z.B. Gewitter) durchgeführt. Die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE behält sich das Recht der Absage oder des Abbruchs eines Kurses aufgrund von höherer Naturgewalt (z.B. Überschwemmungen) oder Nichtbespielbarkeit des Platzes vor und übernimmt keine Haftung für dadurch auftretende Schäden oder Nichterfüllungen von Leistungen. Erreicht ein Kursangebot nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, hat die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE das Recht, den Kurs ersatzlos entfallen zu lassen. Die bereits entrichteten Teilnahmegebühren werden den Kunden in voller Höhe zurückerstattet. Die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE sowie deren Trainer haften nicht auf den An-und Abreisewegen der Kunden für die Kurse. Auch eine Aufsichtspflicht außerhalb der Kurszeiten ist ausgeschlossen.

  1. Versicherung

Der Kunde versichert der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist.

  1. Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

  1. Befolgung der Regeln der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE

Der Kunde und alle Teilnehmer haben die Regeln der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE zu befolgen. Um einen fairen, respektvollen und pädagogisch sinnvollen Umgang mit den (überwiegend minderjährigen) Teilnehmern der Kurse zu gewährleisten, ist den Anweisungen der befugten Personen der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE dazu, den Teilnehmer aus dem jeweiligen Angebot zu nehmen. Grundsätzlich gilt bei allen Veranstaltungen der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE ein Verbot von berauschenden Mitteln (Alkohol, Nikotin und sonstige Drogen). Bei Ausschluss von einem Kurs werden keine Teilnahmegebühren zurückerstattet.

  1. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer  geben mit Zustandekommen eines Vertrages ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bilder sowie Audio-und Filmaufnahmen angefertigt und durch die ALPENKICK FUSSBALLSCHULE,  sowie die von der ALPENKICK FUSSBALLSCHULE mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Form, verbreitet und veröffentlicht werden – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

  1. Gerichtstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landsberg am Lech. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.